MEDIATION


EINFACH. BESSER. STREITEN.


Wie soll das denn gehen?

Geht das überhaupt?

Sollten wir nicht besser einen Streit vermeiden, anstatt im Streiten besser zu werden?


Konflikte gehören zum Leben dazu, sie sind Bestandteil unseres Zusammenlebens. Wir alle haben das bereits am eigenen Leib erlebt. Wenn wir also Konflikte schon nicht vermeiden können, dann wäre es doch schön, sie möglichst beziehungsschonend zu bewältigen - vielleicht sogar konstruktiv zu nutzen? Nur wie?

 

Wer als Beteiligte*r schon einmal eine Mediation erlebt hat, wird bestätigen: In der Mediation geht es um den ganzen Menschen, um alle Interessen und Bedürfnisse. Das Bemühen der Mediator*innen ist darauf gerichtet, die Beteiligten im Finden einer kreativen Lösung zu unterstützen, in der sich alle wiederfinden können. Eine solche Konfliktlösung führt zu Freude, Erleichterung und Stolz.

 

Einfach. Besser. Streiten. bedeutet nicht, sich besser durchsetzen, sondern gemeinsam mit dem Gegenüber einfach eine Lösung zu suchen, die allen Interessen besser gerecht wird, und sich dadurch konstruktiv zu streiten. Die Art der Konfliktbewältigung ist nicht Schicksal, sondern das Ergebnis von Informationen und Eigenverantwortung.


Was ist eine Mediation?

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Konfliktparteien mithilfe eins oder mehrerer Mediator*innen freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung zur Beilegung ihres Konfliktes anstreben.

 

Wesentliche Grundsätze einer Mediation sind die Freiwilligkeit und die Autonomie der Mediand*innen. Die zu regelnden Themen bestimmen sie selbst. Dabei werden sie von dem/der Mediator*in unterstützt. Diese*r hat keine Entscheidungsmacht. Er/sie führt neutral und professionell mit Wertschätzung für alle Beteiligten durch das Verfahren. Eine Mediation ist ergebnisoffen und vertraulich. Der/die Mediator*in ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und auch die Mediand*innen sichern sich Vertraulichkeit zu.


Welche Rolle hat der/die Mediator*in?

Der/die Mediator*in unterstützt die Parteien bei der Lösungssuche durch die Gesprächsführung und den organisatorischen Rahmen. Erfolgreiche Mediator*innen kennen sich in der Konflikttheorie und dem einschlägigen Berufsrecht sehr gut aus. Sie können Gespräche moderieren und strukturieren, sind in der Lage, sich in die Konfliktparteien einzufühlen und schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre, in der sich alle Beteiligten mit ihren Anliegen, Interessen und Emotionen ernst genommen fühlen.


Wie läuft eine Mediation ab?

Eine Mediation ist in mehrere Phasen unterteilt. Zu Beginn steht das Informations- oder Vorgespräch mit den Klient*innen, in dem die Rahmenbedingungen, wie z. B. Voraussetzungen, Regeln, Kosten und Rollen der Teilnehmer*innen besprochen werden. Am Ende dieser Phase wird i. d. R. eine schriftliche Mediationsvereinbarung geschlossen. Anschließend werden die Themen, Streitpunkte und Konfliktfelder, über die die Beteiligten reden möchten, gesammelt. Wenn die Themensammlung abgeschlossen ist, stellen die Parteien ihre Sichtweisen und Standpunkte zu den einzelnen Punkten dar, sprechen über ihre Wahrnehmungen und Gefühle und offenbaren mithilfe des/der Mediator*in ihre Wünsche, Interessen und Bedürfnisse. In dieser Phase erhalten die Parteien erstmals Klarheit über die eigenen Bedürfnisse und die Befindlichkeiten und Wünsche des/der Anderen. Auf der Basis dieses neuen Verständnisses füreinander entwickeln sie anschließend Lösungsoptionen, die gemeinsam bewertet werden. Am Ende einer erfolgreichen Mediation wird die Konfliktlösung ausgewählt, die alle Interessen gleichermaßen berücksichtigt. In der Abschlussvereinbarung halten die Mediand*innen diese Win-Win-Lösung schriftlich fest und vereinbaren entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung.


Mediation ist für alle Bereiche des gesellschaftlichen Miteinanders ein gewinnbringendes Verfahren zur Bearbeitung von Konflikten. Jedes Einsatzgebiet hat seine Besonderheiten hinsichtlich der Teilnehmer*innen, der Inhalte und der Verfahren. Durch die Herkunftsberufe, Schwerpunkte und Weiterbildungen verfügen Mediator*innen über individuelle Expertisen zu bestimmten Mediationsinhalten. 


FAMILIENMEDIATION

EINSATZFELDER

  • Mediation bei Trennungen und Scheidung
  • Mediation bei Lebenspartnerschaften
  • Mediation bei Regenbogenfamilien oder Patchwork-Familien
  • Mediation zwischen Eltern und Kindern
  • Mediation zur Anpassung an neue Familiensituationen
  • Mediation zur Gestaltung von Eheverträgen

BESONDERHEITEN

Die Familie ist ein Ort der Gefühle und hoher Erwartungen, das erschwert oft die Lösungssuche auf der Sachebene. Betroffene sind die Kinder, für deren Wohl einvernehmlich Lösungen besonders wichtig sind. Eine Trennung ist oft auch mit hohen Kosten verbunden und Vermögensverluste scheinen unausweichlich.

 

GRÜNDE FÜR MEDIATION ALS LÖSUNGSVERFAHREN

 

Aus der Sicht des Kindeswohls:

  • Ein Kind leibt beide Eltern und soll keinem Loyalitätskonflikt ausgesetzt werden.
  • Der Altag von Kind und Eltern braucht individuell ausgehandelte und flexible Umgangsregelungen. Die Eltern, die ihre gemeinsame Elternverantwortung weiter wahrnehmen wollen, kennen die Bedürfnisse ihres Kindes und können deshalb optimale Lösungen für das Kindeswohl finden.
  • Kinder, die zeitweise an einer Mediationssitzung teilnehmen, können ihre Interessen besser artikulieren und die neue Familiensituation verarbeiten.
  • Eltern sind Vorbilder und leben ihren Kindern vor, wie Konflikte konstruktiv gelöst werden können.

Aus Sicht der Eltern/Paare:

  • Die Eltern lernen, ihrer gemeinsamen Elternverantwortung, die durch den Paarkonflikt in den Hintergrund gerückt ist, wieder gerecht zu werden.
  • Es wird ein geschützter Rahmen geschaffen, um Verletzungen zu bearbeiten und den zurückliegenden Lebensabschnitt zu würdigen.
  • Gemeinsam entwickelte und als fair empfundene Lösungen über elterliche Sorge, Umgang, Hausrat, Unterhalt und Vermögensausgleich entkrampfen die Spannung auf der Beziehungsebene.

Aus vermögensrechtlicher Sicht:

  • Gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen kann erhalten bleiben.
  • Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden gespart.
  • Das Scheitern der Paarbeziehung muss nicht im Vermögensverlust spiegeln.

Quelle: Consensus Campus